Preisliste Ferienwohnungen Ramminger
gültig ab 20.05.2023 bis Nov. 2025
Preise für Ferienwohnung Nr.1,Garten-Terrasse ebenerdig (max.2Pers.)
Aufenthaltspreis bei 7 Übernachtungen/2Personen= 435€
Aufenthaltspreis bei 14 Übernachtungen/2Personen=820€
Für jede weitere Übernachtung werden 55€ bei 2 Personen berechnet.
(keine dritte oder vierte Person in dieser Wohnung, max.1 Kleinkind)
Für max.1Hund werden 5€/ÜB berechnet +10€ Endreinigungszuschlag
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Preise für die neue Wohnung Nr.2, im 1.Stock ,2 Balkone (Max.4Pers.)
Aufenthaltspreis bei 7 Übernachtungen/2 Personen = 640€
Aufenthaltspreis bei 14 Übernachtungen/2 Personen= 1200€
Für jede weitere Übernachtung werden 80€/ 2 Person berechnet.
Für eine dritte und vierte Person werden je 25,00€ pro Übernachtung berechnet
Für ein Kleinkind bis zum 2.Lebensjahr werden10€ pro Übernachtung berechnet
Keine Haustiere erlaubt ------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Preise für Ferienwohnung Nr.4, im 2.Stock,3 Balkone (Max.4 Pers.)
Aufenthaltspreis bei 7 Übernachtungen/ 2Personen= 850 €
Aufenthaltspreis bei 14 Übernachtungen / 2Personen=1620€
Für jede weitere Übernachtung werden 110€/ 2 Personen berechnet.
Für eine dritte und vierte Person werden je 25€ pro Übernachtung berechnet
Für ein Kleinkind bis zum 2.Lebensjahr werden 10€ pro Übernachtung berechnet
Keine Haustiere erlaubt
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Für Ihr auf Wunsch angefordertes Kinderbett berechnen wir für die
Bereitstellung mit Bettzeug einmalig 20,00€ .
Ein Haustier nur auf Anfrage, nur in Wohnung Nr.1
Übernachtungspreis für das Haustier: 5,00 €/ÜB,
plus 10,00€ für Mehraufwand bei der Wohnungsreinigung.
In Wohnung Nr.2 und 4 sind ausdrücklich keine Haustiere erlaubt.
Allgemeine Buchungsbedingungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form
bindend.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen (Fewo) 10 %, bei Übernachtung/Frühstück, 20 % des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30 %, bei Vollpension 40 % des Pensionspreises.
Dem Gast bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Gastgeber keine oder eine wesentlich niedrigere Entschädigung als die o.g. Stornopauschale entstanden ist.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
6. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung!
Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission - https://ec.europa.eu/consumers/odr/