Preisliste Ferienwohnungen Ramminger,
gültig ab 10.09.2020
Ferienwohnung Aufenthaltspreis bei Kosten f. dritte Person
Nummer 7 Übernachtungen für pro Whg/ÜB
2 Pers./Whg.
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3 Sterne***
Ferienwohnungen 400,00€ 10€/ÜB, ab 2.Lebensjahr
Nummer 1,2,und 3
weitere Übernachtungen 50,00€/ÜB/2Pers.
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5 Sterne***** Kosten für
Ferienwohnung 780,00€ dritte und vierte Person
Nummer 4
je10 €/ÜB bis 2.Lebensjahr je 25€/ÜB ab 3.Lebensjahr
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weitere Übernachtungen 100,00€/ÜB/2Pers.
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INFO:
Ab 3.1.21 wieder freie Termine
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Für Ihr auf Wunsch angefordertes Kinderbett berechnen wir für die
Bereitstellung einmalig 10,00€ .
Ein Haustier nur auf Anfrage.
Übernachtungspreis für das Haustier: 5,00 €/ÜB,
plus 10,00€ für Mehraufwand bei der Wohnungsreinigung.
In Wohnung Nr.4 sind ausdrücklich keine Haustiere erlaubt.
Bitte unter Kontakt unverbindliche Angebotsunterbreitungen an mich anfordern! Ihre gewünschte Wohnungsnummer bitte mit angeben.
Allgemeine Buchungsbedingungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form
bindend.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen (Fewo) 10 %, bei Übernachtung/Frühstück, 20 % des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30 %, bei Vollpension 40 % des Pensionspreises.
Dem Gast bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Gastgeber keine oder eine wesentlich niedrigere Entschädigung als die o.g. Stornopauschale entstanden ist.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
6. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung!
Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission - https://ec.europa.eu/consumers/odr/